1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen turn it und dem Auftraggeber über Beratungs-, Consulting- und sonstige Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von turn it ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
turn it verpflichtet sich, den Auftrag zu den im Angebot genannten Preisen durchzuführen.
Bei Erweiterung oder Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie bei zusätzlichen Anforderungen, die nicht im Einflussbereich von turn it liegen, erfolgt eine Verrechnung nach Aufwand gemäß vereinbartem Stundensatz.
Für Leistungserbringung außerhalb Österreichs werden anfallende Reise-, Flug- und Hotelkosten vom Auftraggeber getragen.
4. Zahlungsbedingungen
Nach jeder geleisteten Teileinheit (z. B. monatlich) ist turn it berechtigt, eine Rechnung über die erbrachten Leistungen zu legen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat verrechnet.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn turn it über den Betrag verfügen kann.
5. Kündigung und Stornierung
5.1 Leistungen mit Abrechnung nach Aufwand
Bei laufend vereinbarten Dienstleistungen mit Abrechnung nach Aufwand kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden sämtliche Leistungen gemäß vereinbartem Stundensatz verrechnet.
Bereits begonnene Leistungen sind vollständig zu vergüten.
5.2 Projekte mit pauschaler Vergütung
Wird eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Leistungszeitraum oder ein konkretes Projekt (z. B. Event, Beratungsmandat, Projektbegleitung über mehrere Monate) vereinbart, gilt Folgendes:
Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung für die Dauer der Kündigungsfrist, auch wenn Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Wird ein Projekt oder Event nach schriftlicher Beauftragung abgesagt oder nicht durchgeführt, steht turn it eine Ausfallvergütung in Höhe von mindestens zwei Monats-Pauschalen, jedenfalls jedoch mindestens 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung, zu.
Erfolgt die Absage innerhalb von zwei Monaten vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder Veranstaltungstermin, beträgt die Ausfallvergütung mindestens drei Monats-Pauschalen bzw. 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Maßnahmen sowie beauftragte Drittleistungen sind unabhängig davon vollständig zu ersetzen.
6. Geheimhaltung
turn it und alle beteiligten MitarbeiterInnen verpflichten sich, auf Wunsch des Auftraggebers ein gesondertes Geheimhaltungsabkommen zu unterzeichnen.
Alle im Rahmen des Auftrages erhaltenen Informationen und Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Empfänger von schriftlichen Berichten oder Präsentationen werden vor Projektbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt.
7. Angebotsgültigkeit
Angebote sind 30 Tage ab Angebotslegung gültig und ersetzen alle vorherigen Angebote.
8. Haftung
turn it haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von turn it.